24.11.2021 07:52 Alter: 2 yrs

2G-Regel beim Spielbetrieb

Ab heute gilt in Niedersachsen in Corona-Warnstufe 1 (welche flächendeckend erreicht ist) die 2G-Regel in allen Sporthallen.


Das bedeutet, dass nur noch vollständig Geimpfte und innerhalb der letzten 6 Monate Genesene Zutritt haben. Ein aktueller negativer (Antikörper- oder PCR-) Test reicht nicht mehr aus.

Somit können volljährige Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ab sofort nicht mehr am Trainingsbetrieb teilnehmen, bis die Warnstufe 1 wieder entfällt (in dem Fall wäre dann wieder ein negativer Test erforderlich) oder die niedersächsische Corona-Verordnung angepasst wird.

Unter-18-Jährige sind wie bisher von der 2G-Einschränkung ausgenommen.